Was ist eine Gemeinschaftsstiftung?
Eine Gemeinschaftsstiftung (international „Community Foundation“) ist eine unabhängige Stiftung von Bürger*innen, die dem Gemeinwohl der Menschen in einer Region dient. Die Menschen einer Region können sich auf vielfältige Weise in ihrer Gemeinschaftsstiftung einbringen: durch finanzielle Beteiligung oder ehrenamtliches Engagement, durch Ideen und Initiativen.
Grundsätze
sammelt Spenden für Projekte in ihrem Einzugsgebiet
regional, auf eine Stadt oder ländliche Region ausgerichtet
in einem breiten Spektrum tätig und innovativ
wird von vielen Menschen getragen
fördert und/oder führt selbst Projekte durch
gemeinnützig und unabhängig
agiert öffentlich, um allen Menschen in der Region Beteiligung zu ermöglichen
baut Stiftungskapital auf und gibt Menschen die Möglichkeit zur Zustiftung
transparent, mehrere Gremien mit ausführender und kontrollierender Funktion
Jede*r kann mitmachen
Jede*r kann sich in einer Gemeinschaftsstiftung engagieren und die Gesellschaft aktiv mitgestalten. Für ein gutes Zusammenleben, für bessere Startchancen von Kindern und Jugendlichen, für Kultur, Denkmal- oder Umweltschutz. Unternehmen, Vereine oder andere Organisationen können sich als Zustifter beteiligen.
Gemeinsam für die Region
In Community Foundations stiften Menschen einer Stadt, eines Stadtteils oder einer Region gemeinsam. Stifter*innen bringen dabei Geld, Zeit und Ideen ein. Gemeinschaftsstiftungen können rasch und unbürokratisch gesellschaftliche Herausforderungen in der jeweiligen Region angehen.
Manche Gemeinschaftsstiftungen führen eigene Projekte durch. Andere unterstützen die Umsetzung von Projekten durch lokale Vereine und Initiativen, die für ihr spezifisches Thema Expertise haben.
Nachhaltig Gutes tun
Gemeinschaftsstiftungen sind auf lange Dauer ausgelegt und damit aus Prinzip nachhaltig wirksam. Erträge des Stiftungskapitals werden für das Gemeinwohl eingesetzt. Da das Stiftungskapital auf lange Zeit angelegt ist, dienen Gemeinschaftsstiftungen auch künftigen Generationen.
Der Stiftungszweck sollte daher breit definiert sein, um die notwendige Arbeit für das Gemeinwohl sowohl heute als auch für die kommenden Jahre und Jahrzehnte abzudecken.
Das Gründungskapital für Bundesstiftungen beträgt 50.000,- Euro. In der Praxis wird dieser Betrag von den Gründer*innen einer Gemeinschaftsstiftung in der Planungsphase der Stiftungserrichtung über eine Gruppe an Menschen, Organisationen, Unternehmen, ausschreibenden Stellen, etc. lukriert.
Gemeinsam mehr bewegen!
Gemeinschaftsstiftungen stehen nicht in Konkurrenz zu Vereinen oder Initiativen. Im Gegenteil: sie arbeitet mit ihnen zusammen und kann sie durch ihr Netzwerk und durch Fachwissen, etwa zu Freiwilligenarbeit, zu Fundraising oder Fördermöglichkeiten, unterstützen.